Auslandstätigkeiten

Arbeitsaufenthalt im Ausland

Mitarbeiter, deren Einsatzorte sich in den Tropen, Subtropen oder anderen Regionen mit besonderen klimatischen Belastungen befinden und/oder bei denen sich deshalb besondere Infektionsrisiken ergeben, müssen vor Reiseantritt und ggf. bei der Rückkehr arbeitsmedizinisch untersucht werden (ArbMedVV, Anhang Teil 4). Richtlinie für diese Untersuchung ist der berufsgenossenschaftliche Grundsatz G 35 (BGV A 4).

Diese Untersuchung kann von einem Arzt für Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin sowie von einem Arzt für Tropenmedizin durchgeführt werden.

  • Sicherstellung eines ausreichenden Impfschutzes
  • Beratung zu Verhaltensweisen, die unter den regionalen Bedingungen vor Krankheiten schützen können
  • Rückkehruntersuchung zur Erkennung latenter Infektionskrankheiten
  • Anamnese
  • Körperliche Untersuchung: Ganzkörperstatus
  • Ausschluss von: Erkrankungen von Herz, Kreislauf, Innere Organe, Augen, Ohren, Nervensystem, Psyche
  • Beratung im Hinblick auf die Tätigkeit: Information über die besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen am Einsatzort
  • Beratung bei Einnahme von Medikamenten
  • Analyse des Impfstatus, Impfberatung je nach Reiseland, Malaria- und Impfprophylaxe
  • Blutuntersuchung: Laborwerte im Hinblick auf Infektionserkrankungen, Ausschluss von Suchterkrankungen
  • Ggf. Röntgen-Thorax, weitergehende Blutparameter, ergänzende tropenmedizinische Untersuchungen
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation
  • Einträge in den Impfpass und ärztliche Bescheinigung
  • Durchführung von Schutzimpfungen
  • Zusammenstellung der persönlichen Reiseapotheke
  • Erstellen von ärztlichen Attesten zur Vorlage bei den Einreisebehörden