Tauglichkeitsprüfung Sportbootführerschein

Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheine

Alle Bewerber für einen Sportbootführerschein/Segelschein benötigen ein ärztliches Zeugnis zur Sicherstellung der gesundheitlichen Eignung. Diese Tauglichkeit kann auch durch einen Arzt mit Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ bescheinigt werden.

In erster Linie wird ein Sehtest zur Ermittlung der Sehschärfe und der Farbtüchtigkeit durchgeführt. Personen mit Sehschwäche oder mit Störungen des Farbensehens können das ärztliche Zeugnis nur nach einer eingehenden Untersuchung von einem Facharzt für Augenheilkunde erlangen.

  • Ärztliche Untersuchung in Bezug auf körperliche Mängel oder Erkrankungen, welche das Führen eines Sportbootes einschränken oder ausschließen
  • Sehtest, speziell Farbsehen
  • Hörtest
  • Urin-Mehrfachstreifentest
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation mit ärztlichem Zeugnis (Untersuchungsformular)