Aktuelle ANGEBOTE
Arbeitsmedizin
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Der Betriebsarzt erfüllt seine Aufgaben nach § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes.

Die Betriebsärzte haben im Unternehmen eine beratende Funktion auf gesetzlicher Basis. Die betriebsärztliche Tätigkeit trägt zur Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen bei. Die allgemeine Gesundheitsberatung durch den Betriebsarzt unterstützt die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten.

Unsere Betriebsärzte bzw. Fachärzte für Arbeitsmedizin der A & A Arbeitsschutz GmbH sind bestens qualifiziert, verfügen über branchenübergreifendes Wissen und beraten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer effektiv in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes.

Durch regelmäßige Betriebsbegehungen wird das Umfeld der Arbeitsplätze analysiert. Die Betriebsärzte nehmen Stellung zu biologischen, physikalischen, chemischen und mechanischen Gefährdungen sowie zu den erfordlichen Schutzmaßnahmen. Maßnahmenvorschläge zur ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe dienen der Gesundheit der Mitarbeiter und verbessern die Prokuktivität. 

Durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen wird die gesundheitliche Eignung der Beschäftigten für ihre Aufgaben beurteilt. Arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten sollen vermieden bzw. im Entstehen erkannt werden. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) legt fest, bei welchen Gefährdungen Vorsorgeuntersuchungen angeboten oder verpflichtend durchgeführt werden müssen.

Die BGV A 2 "Betriebsärzte" der Berufsgenosscnschaften enthält Regelungen darüber, in welchem Umfang der Arbeitgeber entsprechend der betrieblichen Gegebenheiten einen Betriebsarzt beauftragen muß.

Ihre Vorteile:
• vermindertes Auftreten von arbeitsplatzspezifischen Erkrankungen
• verringerter Krankenstand und Erhaltung der Produktivität Ihrer Mitarbeiter
• motivierende Gesundheitsschutzmaßnahmen für mehr Zufriedenheit im Betrieb
 

weitere Informationen zu den Vorschriften finden Sie unter
http://www.bg-praevention.de