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Arbeitsmedizin
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Der Betriebsarzt erfüllt seine Aufgaben nach § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes.

Es ist eine ärztliche Beratungstätigkeit für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer zu gesundheits-gerechtem Verhalten am Arbeitsplatz. Um das Umfeld der Arbeitsplätze zu analysieren finden Begehungen statt. Aus den gewonnenen Erkenntnissen werden Vorschläge zu sinnvollen Maßnahmen gegeben, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und um Arbeitsplätze gesundheitsfördernd zu gestalten. Der Betriebsarzt hat eine rein beratende Funktion auf gesetzlicher Basis - also keine Kontrollfunktion.


Bei Arbeitsplätzen mit bestimmten Gefährdungspotentialen sind arbeitsmedizinsiche Vorsorgeuntersuchung vorgesehen. Einige Vorsorgeuntersuchungen sind verbindlich, um die Tauglichkeit der Arbeitnehmer nachzuweisen, andere Vorsorgeuntersuchungen dienen als reine Präventivmaßnahme um die Gesundheit der Arbeitnehmer auf Dauer zu bewahren.

Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 (Betriebsärzte) der gewerblichen Berufsgenossenschaften regelt die gesetzlich vorgeschriebene Jahreseinsatzzeit in den betreffenden Betrieben.

Unsere Betriebsärzte bzw. Fachärzte für Arbeitsmedizin der A & A Arbeitsschutz GmbH sind qualifiziert, verfügen über branchenübergreifendes Wissen und beraten Sie effektiv in allen Fragen der Gesundheit.


Ihre Vorteile:

  • Vermindertes Auftreten von arbeitsplatzspezifischen Erkrankungen
  • Veringerter Krankenstand und Erhaltung der Produktivität Ihrer Mitarbeiter
  • Motivierende Gesundheitsschutzmaßnahmen für Zufriedenheit im Betrieb

weitere Informationen zu den Vorschriften finden Sie unter
http://www.bg-praevention.de