Es ist eine ärztliche Beratungstätigkeit für den Arbeitgeber wie auch
für den Arbeitnehmer zu gesundheits-gerechtem Verhalten am
Arbeitsplatz. Um das Umfeld der Arbeitsplätze zu analysieren finden
Begehungen statt. Aus den gewonnenen Erkenntnissen werden Vorschläge zu
sinnvollen Maßnahmen gegeben, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und um
Arbeitsplätze gesundheitsfördernd zu gestalten. Der Betriebsarzt hat
eine rein beratende Funktion auf gesetzlicher Basis - also keine
Kontrollfunktion.
Bei Arbeitsplätzen mit bestimmten Gefährdungspotentialen sind
arbeitsmedizinsiche Vorsorgeuntersuchung vorgesehen. Einige
Vorsorgeuntersuchungen sind verbindlich, um die Tauglichkeit der
Arbeitnehmer nachzuweisen, andere Vorsorgeuntersuchungen dienen als
reine Präventivmaßnahme um die Gesundheit der Arbeitnehmer auf Dauer zu
bewahren.
Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 (Betriebsärzte) der gewerblichen
Berufsgenossenschaften regelt die gesetzlich vorgeschriebene
Jahreseinsatzzeit in den betreffenden Betrieben.
Unsere Betriebsärzte bzw. Fachärzte für Arbeitsmedizin der A & A
Arbeitsschutz GmbH sind qualifiziert, verfügen über
branchenübergreifendes Wissen und beraten Sie effektiv in allen Fragen
der Gesundheit.
Ihre Vorteile:
- Vermindertes Auftreten von arbeitsplatzspezifischen Erkrankungen
- Veringerter Krankenstand und Erhaltung der Produktivität Ihrer Mitarbeiter
- Motivierende Gesundheitsschutzmaßnahmen für Zufriedenheit im Betrieb
weitere Informationen zu den Vorschriften finden Sie unter
http://www.bg-praevention.de
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