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| Arbeitssicherheit |
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllt ihre Aufgaben nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes.
Neben regelmäßigen Betriebsbegehungen, wird die komplette Arbeitssicherheitsorganisation in den Betrieben strukturiert und aktualisiert. Die gesetzlich vorgeschriebene Jahreseinsatzzeit in den Betrieben wird durch die Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der gewerblichen Berufsgenossenschaften geregelt. Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie in allen Haftungsfragen des Arbeitsschutzes und machen Ihnen, nach eingehender Analyse, strukturelle Verbesserungsvorschläge. Der betriebliche Datenschutz wird durch unsere Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz gewährleistet. Ihre Vorteile:
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