Aktuelle ANGEBOTE
Arbeitssicherheit
baustelle3.jpgDie Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllt ihre Aufgaben nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes.


Diese Beratungsaufgaben zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, die durch sicherheitstechnische Mängel entstehen können, beinhalten die rechtssichere Information des Arbeitgebers und Unterweisungen der Mitarbeiter.

Neben regelmäßigen Betriebsbegehungen, wird die komplette Arbeitssicherheitsorganisation in den Betrieben strukturiert und aktualisiert.
Die Fachkraft erstellt Gefährdungs- u. Belastungsanalysen und bietet Hilfe bei der praktischen Ausgestaltung der Arbeitsplätze nach sicherheitstechnischen Kriterien.

Die gesetzlich vorgeschriebene Jahreseinsatzzeit in den Betrieben wird durch die Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der gewerblichen Berufsgenossenschaften geregelt.

Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie in allen Haftungsfragen des Arbeitsschutzes und machen Ihnen, nach eingehender Analyse, strukturelle Verbesserungsvorschläge.

Der betriebliche Datenschutz wird durch unsere Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz gewährleistet.

Ihre Vorteile:

  • ausführliche Haftungsberatung
  • weniger Arbeitsunfälle und
  • dadurch weniger Ausfallzeiten
  • durch verbesserte Betriebsprozesse
  • weniger betriebliche Störungen
  • gute Dokumentation der betrieblichen Arbeitsabläufe


weitere Informationen zu den Vorschriften finden Sie unter
http://www.bg-praevention.de