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| Datenschutz |
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In jedem Unternehmen werden Daten verarbeitet. Handelt es sich dabei um Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines Menschen, sind das personenbezogene Daten. Mit diesen muss besonders sorgsam umgegangen werden. Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Der Datenschutzbeauftragte muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit des Unternehmens bestellt werden. Geschieht das nicht, kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 € verhängt werden. Der Datenschutzbeauftragte kann intern oder extern bestellt werden. Vorteile durch einen externen Datenschutzbeauftragten
Unsere Leistungen Unser Berater bietet Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter u.a. folgende Leistungen:
Kontakt Nutzen Sie unser Kontaktformular Angebotsanforderung. Ein individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot erhalten Sie, wenn Sie die Fragen der Ist-Analyse-Datenschutz beantworten. |