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| Offshore-Tauglichkeitsuntersuchung |
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Offshore-Arbeitnehmer, welche auf Windenergieanlagen sowie Öl- und Gasförderplattformen arbeiten, müssen Ihre körperliche Tauglichkeit nachweisen. Wer sich über 24 Stunden auf einer Offshore-Plattform aufhalten will, die in der OGUK (früher UKOOA = United Kingdom Offshore Operators Association) zusammengeschlossen sind, muss untersucht werden. Der untersuchende Arzt benötigt eine spezielle internationale Anerkennung (holländische bzw. norwegische Offshore-Akkreditierung nach Stavanger-Rogaland Helsetilsynet). Dieser stellt in einem international gültigen, personenbezogenen Eignungspass die ärztliche Bescheinigung aus. Die Erstuntersuchung erfolgt vor Antritt der Tätigkeit, nachuntersucht wird alle zwei Jahre. Untersuchungsinhalte: Offshore-Teil 1:
Offshore-Teil 2:
Offshore-Teil 3:
Weitere Informationen: Foto: Taxi, © Arno Bachert/pixelio.de |