Offshore-Tauglichkeitsuntersuchung
Offshore-Arbeitnehmer, welche auf Windenergieanlagen sowie Öl- und Gasförderplattformen arbeiten, müssen ihre körperliche Tauglichkeit nachweisen. Wer sich über 24 Stunden auf einer Offshore-Plattform aufhalten will, die in der OGUK (früher UKOOA = United Kingdom Offshore Operators Association) zusammengeschlossen sind, muss untersucht werden.
Der untersuchende Arzt benötigt eine spezielle internationale Anerkennung (holländische bzw. norwegische Offshore-Akkreditierung nach Stavanger-Rogaland Helsetilsynet). Dieser stellt in einem international gültigen, personenbezogenen Eignungspass die ärztliche Bescheinigung aus.
Die Erstuntersuchung erfolgt vor Antritt der Tätigkeit, nachuntersucht wird alle zwei Jahre.