Tauchtauglichkeit

Medizinische Beurteilung der Tauchtauglichkeit (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 31 – Überdruck)

Ziel der medizinischen Untersuchung ist es, die körperliche und psychische Eignung für das Tauchen festzustellen. Gesundheitsstörungen beim Tauchgang können erhebliche Gefahr für den Taucher und für andere bedeuten. I.d.R. ist es nicht möglich, sofort Hilfe zu leisten. Deshalb ist eine eingehende Vorsorgeuntersuchung neben den Berufstauchern auch bei Sporttauchern besonders wichtig.

Vor Tauchkursen oder Reisen mit Tauchgängen wird eine sportärztliche Untersuchung (Erst- bzw. Nachuntersuchungen) von Tauchschulen oder Reiseveranstaltern grundsätzlich verlangt.

Untersuchungsinhalt:

  • Anamnese
  • Körperliche Untersuchung im Hinblick auf Erkankungen von Herz und Blutgefäßen (Bluthochdruck, Schlaganfall, Herzinfarkt), neurologische und psychische Auffälligkeiten, Gleichgewichtsfunktionen, Gehör, Nierenerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, Medikamenteneinnahme
  • Audiometrie (Hörtest)
  • Sehtest
  • Spirometrie (Lungenfunktionstest)
  • Urin-Mehrfachchstreifentest (Diabetes, Nierenerkrankungen)
  • Laboruntersuchungen Blut (Blutbild, Serum-Parameter, Blutzucker)
  • Gesichtsfeld (Perimetrie bei der Erstuntersuchung bzw. bei jeder zweiten Nachutersuchung)
  • EKG in Ruhe
  • EKG in Belastung (ab dem 40. Lebensjahr)
  • Röntgen-Thorax (nur bei ärztlicher Indikation)
  • Ärztliche Beratung im Hinblick auf Tauchaktivitäten (sportlich, wie auch beruflich)
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation mit ärztlicher Bescheinigung nach GTÜM

Nachuntersuchungsfristen:

  • Bis 40. LJ. alle zwei Jahre
  • Ab 40. LJ jährlich

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