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Feuerwehrtauglichkeit (G 26.3) Atemschutzgeräte

Die körperliche Eignung von Atemschutzgeräteträgern muss durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz "G 26 Atemschutzgeräte" festgestellt und überwacht werde (siehe ArbMedVV, Anhang Teil 4, BGV A 4 bzw. GuV-V A 4 und Feuerwehrdienstvorschrift "Atemschutz" (FwDV 7)).

Zielgruppe

  • Trägern von Staubmasken mit der Filterklasse FFP 1 + 2 wird die Vorsorgeuntersuchung nach G 26.1 angeboten.
  • Atemschutzgeräteträger, die unter einem Filtergerät (Gerätegewicht bis zu 5 kg) Arbeiten verrichten oder wenn die Atemwegswiderstände erhöht sind, müssen nach G 26 Gruppe 2 untersucht werden.
  • Träger von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten (z.B. Pressluftatmer - Behältergeräte mit Druckluft über 5 kg) müssen nach G 26 Gruppe 3 untersucht werden.
  • Träger, die Filtergeräte ausschließlich zur Flucht und Selbstrettung tragen, müssen nicht nach G 26 untersucht werden.
  • Die arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 26 muss von einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" durchgeführt werden. Dieser stellt auch die ärztliche Bescheinigung aus.

Die Erstuntersuchung bei G 26.2 und G 26.3 erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit. Es gelten folgende Nachuntersuchungsfristen:

  • bei Geräteträgern bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten,
  • bei Filtergeräteträgern über 50 Jahre vor Ablauf von 24 Monaten,
  • bei Trägern von umluftunabhängigen Geräten über 50 Jahre vor Ablauf von 12 Monaten.

Untersuchungsinhalte:

G 26.1 Atemschutzgeräte Gruppe 1

  • Anamnese
  • Gesundheitsuntersuchung, Beratung im Hinblick auf die Tätigkeit
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation und Bescheinigung

G 26.2 Atemschutzgeräte Gruppe 2 (inkl. G 26.1)

  • Tonschwellenaudiometrie (Hörtest)
  • Spirometrie in Ruhe und mit Flussvolumenkurve (LuFu)
  • Sehtest
  • Urin-Mehrfachstreifen-Test
  • Blutentnahme
  • Blutbild
  • GPT, Gamma GT, Kreatinin, Blutzucker
  • EKG in Ruhe
  • Röntgen-Thorax-Aufnahme (nur nach ärztlicher Indikation)

G 26. 3 Atemschutzgeräte Gruppe 3 (inkl. G 26. 1 + G 26.2)

  • Ergometrie

Weitere Information: Atemschutzmerkblatt BGR 19

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