Auslandstätigkeiten
Arbeitsaufenthalt im Ausland
Mitarbeiter, deren Einsatzorte sich in den Tropen, Subtropen oder anderen Regionen mit besonderen klimatischen Belastungen befinden und/oder bei denen sich deshalb besondere Infektionsrisiken ergeben, müssen vor Reiseantritt und ggf. bei der Rückkehr arbeitsmedizinisch untersucht werden (ArbMedVV, Anhang Teil 4). Richtlinie für diese Untersuchung ist der berufsgenossenschaftliche Grundsatz G 35 (BGV A 4).
Diese Untersuchung kann von einem Arzt für Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin sowie von einem Arzt für Tropenmedizin durchgeführt werden.