Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllt ihre Aufgaben nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes

Diese Beratungsaufgaben zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, die durch sicherheitstechnische Mängel entstehen können, beinhalten die rechtssichere Information des Arbeitgebers und Unterweisungen der Mitarbeiter.

Neben regelmäßigen Betriebsbegehungen wird die komplette Arbeitssicherheitsorganisation in den Betrieben strukturiert und aktualisiert. Die Fachkraft erstellt Gefährdungs- u. Belastungsanalysen und bietet Hilfe bei der praktischen Ausgestaltung der Arbeitsplätze nach sicherheitstechnischen Kriterien.

Die gesetzlich vorgeschriebene Jahreseinsatzzeit in den Betrieben wird durch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der gewerblichen Berufsgenossenschaften geregelt.

Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie in allen Haftungsfragen des Arbeitsschutzes und machen Ihnen, nach eingehender Analyse, strukturelle Verbesserungsvorschläge.

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit